G8-Gipfel: 15 Beamte verurteilt
By gonorrea.
Sieben Jahre nach dem von schweren Übergriffen auf Globalisierungsgegner geprägten G8-Gipfel in Genua sind 15 Polizisten und Gefängnisbeamte verurteilt worden. Ein Strafgericht sprach nach über neunstündiger Beratung in Genua Gefängnisstrafen von fünf Monaten bis fünf Jahren aus. 30 der insgesamt 45 Angeklagten wurden freigesprochen.
Es ging in dem seit Oktober 2005 laufenden Prozess um Amtsmissbrauch, Gewalt und Misshandlungen von Globalisierungsgegnern in dem Gefängnis Bolzaneto der norditalienischen Stadt. Die höchste Strafe von fünf Jahren Haft erhielt der für die Sicherheit in dem Gefängnis verantwortliche Beamte Antonio Biagio Gugliotta.
Zu den Übergriffen und der Gewalt gegen Demonstranten war es im Juli 2001 während des Gipfels der acht wichtigsten Industriestaaten gekommen, der von schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gipfelgegnern geprägt war. Dabei wurde auch der 23jährige Carlo Giuliani von dem 20-jährigen Carabiniere Mario Placanica durch einen Kopfschuss getötet.
Der Tod von Carlo Giuliani wird in Teilen der globalisierungskritikischen Bewegungen als Mord angesehen. Der Polizist berief sich dagegen auf Notwehr und wurde in einem umstrittenen Prozess freigesprochen. Bis heute sind viele Fragen zum genauen Ablauf der Ereignisse offen. So wurde das Projektil, mit dem Giuliani erschossen wurde, nie gefunden bzw. untersucht. Dennoch behauptet die Staatsanwaltschaft, die tödliche Kugel sei von einem fliegenden Stein in der Luft abgeprallt und habe so Giuliani getroffen. Auch bleiben nach Auswertung des umfangreichen Bildmaterials Zweifel an der offiziellen Darstellung. So wurden beispielsweise mit einem Teleobjektiv aufgenommene Fotos des Vorfalls veröffentlicht, die die räumlichen Gegebenheiten verzerrt darstellten.
Passend zum Thema: Gipfelstürmer - Die blutigen Tage von Genua (Reportage WDR)





Dienstag, Juli 15th 2008 at 15:45
und wahrlich der grösste witz ist, dass nun, dank berlusconis neusten gesetzesanpassungen (immunität, strafferlasse und co.) diese beamten straffrei ausgehen, mit sicherheit keine gefängnisstrafen antreten müssen.